Terms and Conditions

for the provision of services by Machines Market GmbH, Schloßstr. 25, 73433 Aalen, VAT ID No.: DE363197598, e-mail: info@machinesmarket.com (hereinafter referred to as "Contractor") to its customers (hereinafter referred to as "Client")

1. General

1.1 These General Terms and Conditions (GTC) for the provision of services apply to contracts concluded between the Client and the Contractor subject to these GTC.

1.2 The Contractor shall not conclude any contracts with consumers or private individuals.

1.3 The Contractor shall be entitled to subcontract the necessary services in its own name and for its own account to subcontractors, who in turn may also use subcontractors. The Contractor shall remain the sole contractual partner of the Client. Subcontractors shall not be used if it is apparent to the Contractor that their use is contrary to the legitimate interests of the Client.

1.4 Insofar as other contractual documents or other terms and conditions in text or written form have become part of the contract in addition to these GTC, the provisions of these other contractual documents shall take precedence over these GTC in the event of a conflict.

1.5 Subject to express consent, the Contractor shall not recognize any general terms and conditions used by the Client that deviate from these Terms and Conditions.

2. Subject matter of the contract and scope of services

  • Betrieb der Onlineplattform machinesmarket.com
  • Werbung und Marketing für die o.g. Onlineplattform
  • Werbung und Marketing für die Inserate auf der o.g. Onlineplattform
  • Nutzung der Onlineplattform für den Kunden

2.2 The specific scope of services shall be the subject of individual agreements between the Contractor and the Client.

2.3 The Contractor shall provide the contractual services with the greatest possible care and diligence in accordance with the latest standards, rules and knowledge.

2.4 The Contractor is obliged to provide the services owed under the contract. However, when carrying out its activities, it shall not be subject to any instructions with regard to the type of provision of its services, the place of provision of the services or the time of provision of the services. However, the Contractor shall determine the work days and the time allocation on these days itself in such a way that optimum efficiency is achieved in its activities and in the realization of the subject matter of the contract. The Contractor shall only provide its services in consultation and coordination with the Client.

3. obligations of the client to cooperate

It is the Client's responsibility to provide complete and correct information, data and other content to be made available by the Client for the purpose of service fulfillment. The Contractor shall not be liable to the Client in any way for delays and delays in the provision of services caused by late and necessary cooperation or input by the Client; the provisions under the heading "Liability/exemption" shall remain unaffected by this.

4. remuneration

4.1 Die Onlineplattform machinesmarket.com hat folgendes Preismodel:

  • a.) Nutzung der Onlineplattform pro Monat Kosten: 300 € Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate falls er nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
  • b.) Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Rabatt auf die monatlichen Kosten gegeben werden. z.b. bei jährlicher Zahlung oder während eines Werbeaktionszeitraums.

4.2 Die Vergütung kann individualvertraglich vereinbart werden

4.3 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie vor dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

4.4 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber zu Beginn des Leistungszeitraums eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

5. Zahlungsmodalitäten

5.1 Die vereinbarte Vergütung ist fällig mit Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Leistungszeitraums.

5.2 Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen zur Zahlung fällig.

5.3 Gerät der Auftraggeber mit einer Rechnung in Verzug, so ist der Auftragsgeber berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 30€ für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung und 10% Verzugszinsen zu erheben.

5.4 Gerät der Auftraggeber mit einer Rechnung mehr als 30 Tage in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt die Leistung auszusetzen, dies hat zur Folge, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Zugang zur Onlineplattform machinesmarket.com verweigern kann, bzw. den Zugang sperren kann.

5.5 Gerät der Auftraggeber mit mehreren Rechnungen in Verzug hat der Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt alle Rechnungen für den kompletten Vertragszeitraum zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 30€ und einem Verzugszins von 10% zu erheben. Zusätzlich kann die Leistung bis zur vollständigen Zahlung des Auftraggebers eingestellt werden.

6. Haftung / Freistellung

6.1 Der Auftragnehmer haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Die Vertragsdauer liegt bei 12 Monaten und wird automatische verlängert oder erneuert werden.

7.2 Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Vertragsende

7.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

9.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

9.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

10. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort ist Aalen

10.2 Gerichtsstand ist Aalen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Ort des eigenen Sitzes oder der eignen Niederlassung zu klagen. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts-ort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, so ist Nördlingen Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn der Sitz des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

10.3 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.